Was der Verkehrswert ist
Der Verkehrswert ist nach § 194 Baugesetzbuch der Preis, der zum Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage zu erzielen wäre – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.
Typische Anlässe
Verkauf, Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Schenkung, Scheidung und Zugewinnausgleich, Finanzierung als eigene Wertgrundlage. Der Anlass bestimmt, wie ausführlich das Gutachten sein muss.
Welche Form passt
Für die private Orientierung genügt oft ein Kurzgutachten. Wenn Dritte das Ergebnis prüfen, braucht es in der Regel ein ausführliches Verkehrswertgutachten; welche Anforderungen der Empfänger stellt, kläre ich vorab. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Solche Nachweise für das Finanzamt erstelle ich nicht. Den Beleihungswert ermittelt die Bank in der Regel selbst. Das Honorar richtet sich nach Bewertungsform und Umfang. Stundensatz 214,20 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (180 € netto). Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Das Erstgespräch von 15 Minuten ist kostenfrei. Fahrzeit 107,10 € inkl. USt (90 € netto) je Stunde, Fahrtkosten 0,595 € inkl. USt (0,50 € netto) je gefahrenem Kilometer, Bahn oder Übernachtung nach Beleg. Das Festpreisangebot weist enthaltene Reisekosten und möglichen Zusatzaufwand eindeutig aus.
Wie bewertet wird
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) nennt drei Verfahren: Vergleichswert, Ertragswert und Sachwert. Welches Verfahren führt, hängt von der Art der Immobilie ab – bei Eigentumswohnungen meist das Vergleichswertverfahren, bei Renditeobjekten das Ertragswertverfahren, bei Ein- und Zweifamilienhäusern oft das Sachwertverfahren.
Welche Unterlagen nötig sind
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Baupläne und Wohnflächenberechnung
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Energieausweis
- Nachweise über Modernisierungen
Bei Wohnungseigentum kommen Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle der Eigentümerversammlungen hinzu.
Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.
