RATGEBER · ERBENGEMEINSCHAFT

Immobilienwert in der Erbengemeinschaft.
Grundlage für Auszahlung und Auseinandersetzung.

Möchte ein Miterbe die geerbte Immobilie übernehmen und die anderen auszahlen, braucht die Erbengemeinschaft einen Wert, den alle nachvollziehen können. Welche Form der Bewertung dafür passt, hängt davon ab, wie belastbar das Ergebnis sein muss.

Andreas Acker

Andreas Acker Ihr Ansprechpartner

Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung

MOBIL 0177 2570258 TELEFON 06122 5392077 E-MAIL andreas_acker@icloud.com

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