Der Stichtag
Den Stichtag bestimmt der Zweck: Für Pflichtteil und Erbschaftsteuer ist grundsätzlich der Todestag maßgeblich; für die Einigung in der Erbengemeinschaft meist ein aktueller Stichtag. Das kläre ich vorab.
Wie das Finanzamt bewertet
Das Finanzamt ermittelt den Wert nach dem Bewertungsgesetz in einem typisierten Verfahren. Dieser Grundbesitzwert kann über dem tatsächlichen Marktwert liegen – etwa bei Sanierungsstau, ungünstigem Zuschnitt oder Rechten Dritter.
Niedrigeren Wert nachweisen
Liegt der Verkehrswert niedriger, kann er nachgewiesen werden (§ 198 Bewertungsgesetz). Als Nachweis kann regelmäßig ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer Person dienen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert ist.
Grundlage für die Erbengemeinschaft
Ob ein Miterbe die Immobilie übernimmt oder verkauft wird: Ein nachvollziehbar begründeter Wert verhindert, dass sich die Diskussion an Bauchgefühlen festmacht. Lage, Zustand und Unterlagen werden getrennt von Wünschen dargestellt.
Was ich vorab kläre
Anlass, Stichtag, Empfänger und den nötigen Umfang. Ein Gutachten von mir liefert die Wertgrundlage für die Erbengemeinschaft und Ihre Entscheidung. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Solche Nachweise für das Finanzamt erstelle ich nicht. Dafür sind der Gutachterausschuss oder entsprechend bestellte oder zertifizierte Sachverständige zuständig. Steuerliche und rechtliche Fragen gehören zu Steuerberatung oder Anwalt.
Das Honorar richtet sich nach Bewertungsform und Umfang. Stundensatz 214,20 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (180 € netto). Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Das Erstgespräch von 15 Minuten ist kostenfrei. Fahrzeit 107,10 € inkl. USt (90 € netto) je Stunde, Fahrtkosten 0,595 € inkl. USt (0,50 € netto) je gefahrenem Kilometer, Bahn oder Übernachtung nach Beleg. Das Festpreisangebot weist enthaltene Reisekosten und möglichen Zusatzaufwand eindeutig aus.
Stand Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung, keine Rechts- oder Steuerberatung und kein Ersatz für die Prüfung im Einzelfall.
