RATGEBER · ERBSCHAFT

Immobilie geerbt.
Den Wert sachlich klären.

Nach einem Erbfall stellen sich zwei Fragen fast immer: Wie einigt sich die Erbengemeinschaft auf eine faire Grundlage – und welchen Wert setzt das Finanzamt an? Für die erste erstelle ich die Wertgrundlage; für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt nenne ich unten, wer zuständig ist.

Andreas Acker

Andreas Acker Ihr Ansprechpartner

Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung

MOBIL 0177 2570258 TELEFON 06122 5392077 E-MAIL andreas_acker@icloud.com

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