SACHVERSTÄNDIGENBÜRO ACKER · IMMOBILIENBEWERTUNG
Was ist Ihre Immobilie wert?Und wie belastbar muss die Antwort sein?
Immobilienbewertung für Verkauf, Erbschaft, Scheidung und Finanzierung in Rheinhessen, Mainz-Bingen und Rhein-Main.
Sitz in Bodenheim · Immobilienbewertung seit 2014 · Bewertung nach ImmoWertV: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren
WIE BELASTBAR MUSS DIE ANTWORT SEIN?
- Gutachterliche StellungnahmeEine abgegrenzte Bewertungsfrage, etwa zum Einfluss eines Wohnrechts oder einer Sanierung.
- KurzgutachtenKompakte Werteinordnung. Für die private Orientierung, nicht für Gericht oder Behörden.
- VerkehrswertgutachtenVollständige Herleitung – wenn Dritte das Ergebnis prüfen, sofern deren Anforderungen an Gutachten und Gutachter erfüllt sind.
Mehr Tiefe, mehr Herleitung. Welche Form zu Ihrem Zweck passt, kläre ich vor der Beauftragung.
01 / IHR ANLASS
Wofür benötigen Sie
den Wert?
Der Anlass bestimmt, wie ausführlich die Bewertung sein muss – und wer das Ergebnis später prüft.
Wert vor dem Angebot klären.
Eine nachvollziehbare Wertgrundlage, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen.
Verkehrswert / MarktwertEine gemeinsame Grundlage.
Den Stichtag bestimmt der Zweck. Für den Pflichtteil ist grundsätzlich der Todestag maßgeblich, für die Einigung in der Erbengemeinschaft meist ein aktueller Stichtag. Das kläre ich vorab.
Immobilie geerbtSachlich statt nach Bauchgefühl.
Beim Zugewinnausgleich zählen in der Regel zwei Stichtage – Beginn der Ehe und Zustellung des Scheidungsantrags. Welche gelten, klärt Ihr Anwalt; den Stichtag kläre ich vorab mit Ihnen.
VerkehrswertgutachtenEine eigene Wertgrundlage.
Für das Bankgespräch. Den Beleihungswert ermittelt die Bank in der Regel selbst.
Kurzgutachten oder VerkehrswertgutachtenEine klare Grenze.
Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Solche Nachweise für das Finanzamt erstelle ich nicht.
Wann ein Gutachten sinnvoll istVor der Unterschrift einordnen.
Lage und Wert einordnen. Auffälligkeiten an der Bausubstanz benenne ich; ihre Ursache und die Sanierungskosten beurteilt eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger.
Lage und Wert vor dem Kauf einordnen02 / BEWERTUNGSFORM
Welche Bewertung
passt dazu?
Vier Formen im Vergleich – mit dem, was sich vorab seriös sagen lässt.
| Form | Umfang | Geeignet für | Grenze |
|---|---|---|---|
| Verkehrswertgutachten / Marktwert | Vollständige Darstellung von Grundlagen, Ortsbesichtigung, Rechten und Lasten, Verfahren und Herleitung. | Verkauf, Erbschaft, Scheidung; wenn Dritte das Ergebnis prüfen, sofern deren Anforderungen erfüllt sind. | Anforderungen des Empfängers vorab klären. Keine Nachweise für das Finanzamt. |
| Kurzgutachten | Kompakte Werteinordnung mit den wesentlichen Merkmalen, Verfahren und Ergebnis. | Private Orientierung, etwa vor einer Kaufentscheidung oder einem Gespräch in der Familie. | Nicht für Gericht oder Behörden; kein Ersatz für ein ausführliches Verkehrswertgutachten. |
| Gutachterliche Stellungnahme | Beantwortet eine abgegrenzte Frage mit ihren Grundlagen und Grenzen. | Eine einzelne Bewertungsfrage, etwa zum Einfluss eines Wohnrechts oder einer Sanierung. | Kein vollständiges Verkehrswertgutachten. |
| Lage und Wert vor dem Kauf einordnen | Einordnung von Lage und Wert; Auffälligkeiten an der Bausubstanz werden benannt. | Unterstützung Ihrer Kaufentscheidung. | Ursache und Sanierungskosten beurteilt eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger. |
03 / ABLAUF UND ERGEBNIS
Vom Erstgespräch
zum nachvollziehbaren Wert.
Vier Schritte. Wie lange es dauert, hängt vor allem an den Unterlagen.
- 01
Erstgespräch
Anlass, Stichtag, Empfänger und nötiger Umfang. Hier kläre ich, ob ein Gutachten von mir für Ihren Zweck genügt.
- 02
Unterlagen
Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, Baulastenauskunft, Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen; bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle. Was fehlt, nenne ich Ihnen.
- 03
Besichtigung
Lage, Zustand und Merkmale vor Ort, soweit die vereinbarte Bewertungsform sie vorsieht.
- 04
Ausarbeitung und Ergebnis
Herleitung nach ImmoWertV 2021 – Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert, je nach Art der Immobilie. Ergebnis: der Wert zum Stichtag, Grundlagen, Einschätzungen und offene Fragen nachvollziehbar getrennt.
04 / PERSÖNLICHImmobilienbewertung
mit persönlichem Blick.
mit persönlichem Blick.

Ich bewerte Häuser, Wohnungen und Grundstücke nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Von Bodenheim aus bin ich in Rheinhessen, Mainz-Bingen und Rhein-Main tätig. Eine sachverständige Bewertung erstelle ich unabhängig von einer Maklertätigkeit und einem konkreten Vermittlungsauftrag. Für Immobilien, die ich als Makler vermittle oder vermitteln soll, erstelle ich kein Gutachten – auch kein Kurz- oder Verkehrswertgutachten – und keine gutachterliche Stellungnahme. Käufer dieser Immobilien berate ich als Sachverständiger nicht. Meine Preisempfehlung als Makler ist eine Markteinschätzung, kein Gutachten. Auftrag und Bewertungszweck werden vorab geklärt.
Mehr über mich05 / VOR DER ANFRAGE
Bevor Sie
anfragen.
Was kostet die Bewertung?
Das Honorar richtet sich nach Bewertungsform und Umfang. Stundensatz 214,20 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (180 € netto). Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Das Erstgespräch von 15 Minuten ist kostenfrei. Fahrzeit 107,10 € inkl. USt (90 € netto) je Stunde, Fahrtkosten 0,595 € inkl. USt (0,50 € netto) je gefahrenem Kilometer, Bahn oder Übernachtung nach Beleg. Das Festpreisangebot weist enthaltene Reisekosten und möglichen Zusatzaufwand eindeutig aus.
Welche Unterlagen brauche ich?
Wo sind Sie tätig?
Was gilt vor Gericht und Finanzamt?
RATGEBERZum Weiterlesen.
- Verkehrswert einer Immobilie. Wann ein Gutachten sinnvoll ist.
- Immobilie geerbt. Den Wert sachlich klären.
- Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten? Der Unterschied.
- Immobilie bei Scheidung. Wert und Stichtage.
- Wohnungsrecht und Nießbrauch. Was sie für den Verkehrswert bedeuten.
- Immobilienwert in der Erbengemeinschaft. Grundlage für Auszahlung und Auseinandersetzung.
06 / KONTAKT
Beginnen Sie mit
Anlass und Objekt.
Diese Fragen stehen schon in der E-Mail-Vorlage:
- Anlass (Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung, Kauf)
- Objektart (Haus, Wohnung, Grundstück)
- Ort (PLZ, Ort)
- Stichtag, falls bekannt
- Wer erhält das Ergebnis?
- Telefon für Rückfragen