SACHVERSTÄNDIGENBÜRO ACKER · IMMOBILIENBEWERTUNG

Was ist Ihre Immobilie wert?Und wie belastbar muss die Antwort sein?

Immobilienbewertung für Verkauf, Erbschaft, Scheidung und Finanzierung in Rheinhessen, Mainz-Bingen und Rhein-Main.

Sitz in Bodenheim · Immobilienbewertung seit 2014 · Bewertung nach ImmoWertV: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren

WIE BELASTBAR MUSS DIE ANTWORT SEIN?

  1. Gutachterliche StellungnahmeEine abgegrenzte Bewertungsfrage, etwa zum Einfluss eines Wohnrechts oder einer Sanierung.
  2. KurzgutachtenKompakte Werteinordnung. Für die private Orientierung, nicht für Gericht oder Behörden.
  3. VerkehrswertgutachtenVollständige Herleitung – wenn Dritte das Ergebnis prüfen, sofern deren Anforderungen an Gutachten und Gutachter erfüllt sind.

Mehr Tiefe, mehr Herleitung. Welche Form zu Ihrem Zweck passt, kläre ich vor der Beauftragung.

BODENHEIM · RHEINHESSEN · RHEIN-MAINWOFÜR BRAUCHEN SIE DEN WERT?

01 / IHR ANLASS

Wofür benötigen Sie
den Wert?

Der Anlass bestimmt, wie ausführlich die Bewertung sein muss – und wer das Ergebnis später prüft.

Verkauf

Wert vor dem Angebot klären.

Eine nachvollziehbare Wertgrundlage, bevor Sie einen Angebotspreis festlegen.

Verkehrswert / Marktwert 
Erbschaft

Eine gemeinsame Grundlage.

Den Stichtag bestimmt der Zweck. Für den Pflichtteil ist grundsätzlich der Todestag maßgeblich, für die Einigung in der Erbengemeinschaft meist ein aktueller Stichtag. Das kläre ich vorab.

Immobilie geerbt 
Scheidung

Sachlich statt nach Bauchgefühl.

Beim Zugewinnausgleich zählen in der Regel zwei Stichtage – Beginn der Ehe und Zustellung des Scheidungsantrags. Welche gelten, klärt Ihr Anwalt; den Stichtag kläre ich vorab mit Ihnen.

Verkehrswertgutachten 
Finanzierung

Eine eigene Wertgrundlage.

Für das Bankgespräch. Den Beleihungswert ermittelt die Bank in der Regel selbst.

Kurzgutachten oder Verkehrswertgutachten 
Steuer

Eine klare Grenze.

Für den Nachweis eines niedrigeren Werts bei Erbschaft-, Schenkung- oder Grundsteuer gelten besondere gesetzliche Anforderungen. Solche Nachweise für das Finanzamt erstelle ich nicht.

Wann ein Gutachten sinnvoll ist 
Kauf

Vor der Unterschrift einordnen.

Lage und Wert einordnen. Auffälligkeiten an der Bausubstanz benenne ich; ihre Ursache und die Sanierungskosten beurteilt eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger.

Lage und Wert vor dem Kauf einordnen 

02 / BEWERTUNGSFORM

Welche Bewertung
passt dazu?

Vier Formen im Vergleich – mit dem, was sich vorab seriös sagen lässt.

FormUmfangGeeignet fürGrenze
Verkehrswert­gutachten / MarktwertVollständige Darstellung von Grundlagen, Ortsbesichtigung, Rechten und Lasten, Verfahren und Herleitung.Verkauf, Erbschaft, Scheidung; wenn Dritte das Ergebnis prüfen, sofern deren Anforderungen erfüllt sind.Anforderungen des Empfängers vorab klären. Keine Nachweise für das Finanzamt.
KurzgutachtenKompakte Werteinordnung mit den wesentlichen Merkmalen, Verfahren und Ergebnis.Private Orientierung, etwa vor einer Kaufentscheidung oder einem Gespräch in der Familie.Nicht für Gericht oder Behörden; kein Ersatz für ein ausführliches Verkehrswertgutachten.
Gutachterliche StellungnahmeBeantwortet eine abgegrenzte Frage mit ihren Grundlagen und Grenzen.Eine einzelne Bewertungsfrage, etwa zum Einfluss eines Wohnrechts oder einer Sanierung.Kein vollständiges Verkehrswertgutachten.
Lage und Wert vor dem Kauf einordnenEinordnung von Lage und Wert; Auffälligkeiten an der Bausubstanz werden benannt.Unterstützung Ihrer Kaufentscheidung.Ursache und Sanierungskosten beurteilt eine Bausachverständige oder ein Bausachverständiger.

03 / ABLAUF UND ERGEBNIS

Vom Erstgespräch
zum nachvollziehbaren Wert.

Vier Schritte. Wie lange es dauert, hängt vor allem an den Unterlagen.

  1. 01

    Erstgespräch

    Anlass, Stichtag, Empfänger und nötiger Umfang. Hier kläre ich, ob ein Gutachten von mir für Ihren Zweck genügt.

  2. 02

    Unterlagen

    Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne und Wohnflächenberechnung, Baulastenauskunft, Energieausweis, Nachweise über Modernisierungen; bei Wohnungseigentum zusätzlich Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle. Was fehlt, nenne ich Ihnen.

  3. 03

    Besichtigung

    Lage, Zustand und Merkmale vor Ort, soweit die vereinbarte Bewertungsform sie vorsieht.

  4. 04

    Ausarbeitung und Ergebnis

    Herleitung nach ImmoWertV 2021 – Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwert, je nach Art der Immobilie. Ergebnis: der Wert zum Stichtag, Grundlagen, Einschätzungen und offene Fragen nachvollziehbar getrennt.

04 / PERSÖNLICH

Immobilienbewertung
mit persönlichem Blick.

Andreas Acker
Andreas AckerIhr Ansprechpartner

Ich bewerte Häuser, Wohnungen und Grundstücke nach den Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung.

Von Bodenheim aus bin ich in Rheinhessen, Mainz-Bingen und Rhein-Main tätig. Eine sachverständige Bewertung erstelle ich unabhängig von einer Maklertätigkeit und einem konkreten Vermittlungsauftrag. Für Immobilien, die ich als Makler vermittle oder vermitteln soll, erstelle ich kein Gutachten – auch kein Kurz- oder Verkehrswertgutachten – und keine gutachterliche Stellungnahme. Käufer dieser Immobilien berate ich als Sachverständiger nicht. Meine Preisempfehlung als Makler ist eine Markteinschätzung, kein Gutachten. Auftrag und Bewertungszweck werden vorab geklärt.

Mehr über mich 

05 / VOR DER ANFRAGE

Bevor Sie
anfragen.

Was kostet die Bewertung?

Das Honorar richtet sich nach Bewertungsform und Umfang. Stundensatz 214,20 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer (180 € netto). Vor der Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.

Das Erstgespräch von 15 Minuten ist kostenfrei. Fahrzeit 107,10 € inkl. USt (90 € netto) je Stunde, Fahrtkosten 0,595 € inkl. USt (0,50 € netto) je gefahrenem Kilometer, Bahn oder Übernachtung nach Beleg. Das Festpreisangebot weist enthaltene Reisekosten und möglichen Zusatzaufwand eindeutig aus.

Welche Unterlagen brauche ich?
Was vorliegt, genügt für das Erstgespräch. Welche Unterlagen für Ihre Bewertungsform nötig sind, nenne ich Ihnen danach. Übersicht der Unterlagen
Wo sind Sie tätig?
Von Bodenheim aus in Rheinhessen, Mainz-Bingen und Rhein-Main.
Was gilt vor Gericht und Finanzamt?
Meine Gutachten sind Privatgutachten. Gerichte beauftragen eigene Sachverständige; im Verfahren gilt ein Privatgutachten als Parteivortrag. Ich arbeite ohne amtliche Bestellung. Nachweise für das Finanzamt erstelle ich nicht; steuerliche und rechtliche Fragen gehören zu Steuerberatung oder Anwalt.

06 / KONTAKT

Beginnen Sie mit
Anlass und Objekt.

Diese Fragen stehen schon in der E-Mail-Vorlage:

  1. Anlass (Verkauf, Erbschaft, Scheidung, Finanzierung, Kauf)
  2. Objektart (Haus, Wohnung, Grundstück)
  3. Ort (PLZ, Ort)
  4. Stichtag, falls bekannt
  5. Wer erhält das Ergebnis?
  6. Telefon für Rückfragen